Gewaltschutz und -prävention
Im Folgenden informieren wir über unseren Bereich „Gewaltschutz“, Gewaltprävention im Allgemeinen und die Aufgaben der Gewaltschutzbeauftragten.
Wir agieren grundsätzlich nach dem Nulltoleranz-Prinzip. Das bedeutet, dass Gewalt in jeglicher Form (verbal, physisch, psychisch), von wem auch immer sie ausgeht, nie toleriert wird. Dies kommunizieren wir nach Innen und Außen.
Wir bitten daher darum, dass jeder Vorfall gemeldet wird, so dass wir uns diesem annehmen, diesen dokumentieren und somit einen wichtigen Impuls in Richtung Gewaltprävention geben können und unserer Verantwortung in diesem Bereich nachkommen können.
Zu den Aufgaben der Gewaltschutzbeauftragten gehören:
- (Anonyme) Beratungen
- Prüfung gemeldeter Sachverhalte
- führen von Fallgesprächen
- Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Behörden
Im Zuge dessen erhalten Sie nach eingegangener Meldung den Dokumentationsbogen Gewaltschutz, um den Sachverhalt/ die Situation/ den Vorfall zu schildern.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Dokumentationsbogen nach einem Gewaltvorfall, gleich welcher Art, baldmöglichst an den:die Gewaltschutzbeauftragte:n (postalisch oder per E-Mail an: gewaltschutz@ini-nrw.de).
Liegt dem:der Gewaltschutzbeauftragten der Dokumentationsbogen vor, geht er:sie zeitnah mit Ihnen in Rücksprache und gemeinsam wird in der Nachbearbeitung der Meldebogen Gewaltschutz ausgefüllt.
Gemeinsam mit Ihnen und allen anderen Beteiligten kann und wird grundlegend nach Lösungen gesucht werden, wie sich solche Vorkommnisse in Zukunft verhindern lassen könnten. Es steht Ihnen hierbei frei unser Beratungsangebot anzunehmen.
Bitte beachten Sie gerne immer auch das Allgemeine Gewaltschutzkonzept der INI und das Booklet rund um die Gewaltprävention und den Gewaltschutz bei der INI.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Rabeneck und Frau Petersohn gerne als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.