Sozial- und heilpädagogische Familienhilfe

Wir unterstützen Kinder- und Jugendliche und deren Familien im Rahmen der sozial- bzw. heilpädagogischen Familienhilfe (SPFH/HPFH) durch eine individuelle, ressourcen- und sozialraumorientierte Betreuung und Begleitung in der selbstwirksamen und nachhaltigen Gestaltung positiver Familiensysteme. Die heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) unterstützt hierbei speziell Familien, in welchen bei einem oder mehreren Familienmitgliedern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt.

Unsere Hauptaufgaben liegen in der Begleitung von Erziehungsaufgaben, der Unterstützung und Impulssetzung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, der Lösung von Konflikten und Krisen und dem Kontakt mit Ämtern.

Die SPFH/HPFH ist eine aufsuchende Hilfe, das heißt, in der Regel wird die Familie zu Hause besucht. Je nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Familie können zudem gemeinsame Ämtergänge, gemeinsame Gespräche in Schulen, Kitas oder Vereinen oder auch die Begleitung bei alltäglichen Erledigungen wie Einkäufen zum Aufgabenfeld dieser Familienhilfe gehören. Die Unterstützung in Erziehungsfragen, Strukturierung des Alltags sowie Haushaltsführung gehören in fast allen begleiteten Familien zu den Kernthemen.

Wir sehen uns im Rahmen unserer Hilfeleistung in der Rolle der Weg- und Entwicklungs-begleiter und folgen entsprechend diesem Leitgedanken dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“.

So formulieren wir stets gemeinsam mit der Familie Ziele, ermöglichen durch eine transparente Hilfeleistung Orientierung und gestalten durch unsere professionelle und wertschätzende Haltung eine nachhaltige Basis zur vertrauensvollen und zielführenden Zusammenarbeit.

Da der Unterstützungsbedarf der Familien sehr unterschiedlich ist, werden die Aufgaben und Ziele ganz individuell formuliert und entsprechend prozess- und bedürfnisorientiert angepasst.

Das primäre Ziel der SPFH/HPFH ist hierbei die Begleitung der Familie hin zur selbstständigen Bewältigung des (Familien-)Alltags, unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen und des sozialen Netzwerks.

Die Leistung der SPFH/HPFH wird auf Grundlage der §§ 27 ff. SGB VIII, explizit des § 31 SGB VIII erbracht.

Jede Menge Leben – Gemeinsam Potentiale entdecken und Familien stärken.