Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir wissen um die besonderen Herausforderungen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung, gehen gerne diesbezüglich als vertrauensvolle Begleiter mit Ihnen durch das Leben und stehen Ihnen mit individuellen Unterstützungsangeboten im haushaltsnahen Bereich zur Seite.

Gestalten Sie Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen und Wünschen – wir unterstützen Sie in Ihrer Selbstständigkeit und begleiten Sie bei Ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung.

Wir unterstützen Sie hierbei je nach individuellem Bedarf im Haushalt und bei haushaltsnahen Tätigkeiten.

Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: z. B. Zubereitung von Mahlzeiten, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäschepflege im Haushalt
  • Unterstützende Tätigkeiten: z. B. Erledigung von bzw. Unterstützung bei Einkäufen, Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste und Begleitung bei Behördengängen, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren und Erledigen Ihrer Briefpost
  • Individuelle Angebote nach Maß: z. B. Beschäftigungsangebote, Förderung von Hobbies, Lesen der Tageszeitung

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, große Reparaturen oder Umbauten.

Unsere Leistungen werden stets individuell auf Ihre Bedürfnisse, Lebenssituation und Wünsche zugeschnitten und sollen Ihnen so größtmögliche Sicherheit, bestmögliche Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen.

Die Finanzierung unserer haushaltsnahen Dienstleistungen können über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI, über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind grundlegend ab Vorliegen des Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse erstattungsfähig. Menschen mit einem Unterstützungsbedarf können hierbei monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten (Stand 2019; bei bestehendem Pflegegrad nach §45b SGB XI). Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist hierbei, dass Sie einen zertifizierten Anbieter wählen. Wir sind von den Pflegekassen zertifiziert und beraten Sie gerne bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen und die Kostenerstattung.

Gut zu wissen: Wenn Sie in einem Monat nicht den gesamten Betrag verbrauchen, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen. Auch können Sie übriggebliebene Entlastungsbeträge in das nächste Kalenderjahr mitnehmen (diese müssen dann bis 30.06. abgerufen werden). Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Entlastungsbetrages bei Ihrer Pflegekasse und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen möglichen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Plan mit Unterstützungsleistungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf einen ersten Austausch mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs in unseren Räumlichkeiten in Sonsbeck oder gerne auch in Ihrer häuslichen Umgebung.

Jede Menge Leben – Hilfen individuell für Sie gemacht.